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Finanzierung

Freiberufliche Pflegefachleute verfügen alle über eine Konkordatsnummer der santésuisse. Die Voraussetzungen dafür sind streng geregelt und werden durch den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer überprüft. Deshalb werden sämtliche Leistungen der Grund- und Behandlungspflege von allen Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen.

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, werden alle Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % geht zulasten der Klientin oder des Klienten und wird von der Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Alle in der Schweiz anerkannten Krankenkassen übernehmen meine Leistungen (gemäss Artikel 7 der Krankenpflegeleistungsverordnung).

Patienteneigenbeteiligung, je nach Wohnsitzkanton , an dem Pflegeleistungen nach KLV bezogen werden.       

Sofern Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt diese die Eigenbeteiligung sowie den Selbstbehalt. Selbstverständlich biete ich alle Leistungen auch den Selbstzahlenden an. Für Informationen zum Tarif und zu weiteren Zusatzleistungen dürfen Sie mich gerne kontaktieren.

Vereinbarte Termine müssen bei Absage 24 Stunden im Voraus von Ihnen storniert werden, ansonst werden sie Ihnen mit CHF 100 in Rechnung gestellt.